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II. Vermietung
1. Vertragsabschluß
Leistungsort für beide Parteien ist das Ladengeschäft des Vermieters
2. Mietgegenstände
Konstruktions- und Formveränderungen der Mietsache, die den vertragsgemäßen Gebrauch nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen den Mieter nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
3. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät fachgerecht zu bedienen; erforderlichenfalls wird ihm auf Anfrage eine Bedienungsanleitung des Gerätes zur Verfügung gestellt.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen, wobei er insbesondere die Gebrauchs- und Pflegehinweise des Herstellers zu beachten hat.
Die zum Betrieb der Geräte notwendigen Stoffe, Reinigungsmittel etc. müssen den Vorschriften des Vermieters entsprechen.
Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters die Mietsache zu verändern.
Er hat den Vermieter über Funktionsstörungen des Gerätes umgehend zu informieren; er ist nicht berechtigt, Funktionsstörungen des Gerätes eigenmächtig zu beseitigen.
Der Mieter hat die Mietsache von Rechten Dritter freizuhalten und sie nicht an Dritte zum Gebrauch weiterzugeben. Von Ansprüchen Dritter ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.
Der Mieter ist nicht berechtigt, Mietgegenstände an einen Ort außerhalb der BRD zu verbringen, ohne daß der Vermieter schriftlich zugestimmt hat.
Nach Ablauf der Mietzeit, und soweit keine Verlängerung vereinbart wurde, hat der Mieter die Rückgabe des Gerätes zu gewährleisten; für Schäden, die durch vom Mieter verzögerte Rücklieferung entstehen, haftet der Mieter.
4. Mietzeit
Die Geräte werden tageweise vermietet, Mindestmietdauer ist ein Tag; als solcher gilt eine Arbeitszeit von 8 Stunden innerhalb unserer Öffnungszeiten. Angefangene Tage werden voll berechnet, das Wochenende in der Regel mit 1,5 Tagen, wenige Geräte ausgenommen. Ein darüber hinausgehender Betrieb der Mietsache ist nicht vom vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt.
Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Mietsache und endet mit der Rückgabe.
5. Mietzins
Der Mietzins wird grundsätzlich tageweise berechnet und ist im voraus fällig. Bei längerer unbestimmter Mietdauer ist der Mietzins jeweils für einen Monat im voraus fällig.
Für Rechnungstellung bis € 200,- werden € 10,- berechnet.
Im übrigen gelten die Bestimmungen unter 1.1 entsprechend, jedoch bei Mietgeschäften ohne Skonto-Abzug.
6. Sicherleitsleistung
Bei Übergabe der Mietsache hat der Mieter eine Sicherheit in Geld zu leisten, deren Höhe sich nach dem Wert der Mietsache und der Mietdauer richtet. Schecks werden umgehend eingelöst.
Der Vermieter ist berechtigt, seine Miet- und evtl. Schadensforderungen aus der Kaution zu befriedigen.
Die Rückgabe erfolgt nach endgültiger Abwicklung des Mietverhältnisses.
7. Gewährleistung
Es gelten die Bestimmungen unter I.2 entsprechend.
8. Haftung
Der Mieter haftet für den zufälligen Untergang der Mietsache während der Mietzeit, sowie für Schäden, die durch falsche Handhabung entstehen.
Im übrigen gelten die Bestimmungen unter 1.3 entsprechend.